Alltagsbegleitung
Betreuung und Entlastung im Pflegealltag.
Wenn wir über Pflege sprechen, denken wir oft zuerst an Medikamente, Arzttermine und die körperliche Unterstützung. Doch Pflege ist so viel mehr – sie ist eine Herzensangelegenheit, die unglaublich viel Kraft kostet. Genau hier setzen die Betreuung und Entlastung im Pflegealltag an. Sie ist das unsichtbare Sicherheitsnetz, das dafür sorgt, dass Pflegebedürftige ein Stück Lebensqualität behalten und pflegende Angehörige auch mal tief durchatmen können.
Grundsätzlich kann jeder die Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen. Auch Sie als Angehöriger können diesen für Ihre pflegebedürftigen Verwandten anfordern.
Liegt ein Pflegegrad vor, unterstützt Sie die Pflegekasse mit 131 Euro pro Monat.
Es liegt noch kein Pflegegrad vor, Hilfe und Entlastung wird aber dringend benötigt? Gern sprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit , einen entsprechenden Pflegegrad zu beantragen.
Die Pflegekasse gewährt allen pflegebedürftigen Personen, unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad, einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von 131,- Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die Aufgaben des Alltagsbegleiters werden mit Ihnen persönlich vereinbart.
Entlastung finden Sie z.B. durch folgende Angebote
- Gemeinsam statt einsam: Zusammen Kaffee trinken, in alten Erinnerungen schwelgen, Fotoalben anschauen oder einfach ein gutes Gespräch führen.
- Aktivierung und Freude: Gemeinsames Basteln, Singen, Gesellschaftsspiele spielen oder leichtes Gedächtnistraining, das Spaß macht.
- Alltagsbegleitung: Ein Spaziergang an der frischen Luft, der gemeinsame Einkauf im Supermarkt oder der begleitete Besuch beim Lieblingsfriseur.
Das Ziel: Dem pflegebedürftigen Menschen das Gefühl zu geben: „Du bist wertvoll, du bist ein Teil dieser Welt und du bist nicht allein.“
(oft auch Ersatzpflege genannt) ist im Grunde eine wohlverdiente Atempause für pflegende Angehörige.
Wenn Sie einen geliebten Menschen zu Hause pflegen, leisten Sie Unglaubliches. Aber jeder Mensch braucht mal eine Auszeit – sei es für einen eigenen Arztbesuch, einen Urlaub, oder einfach, um mal wieder Kraft zu tanken und durchzuatmen. Genau für diese Momente ist die Verhinderungspflege da.
Sie springt ein, wenn die Hauptpflegeperson „verhindert“ ist.
Gut zu wissen:
Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege bis zu 3538 Euro pro Kalenderjahr. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu.
Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Verhinderungspflege ist kein Zeichen von Schwäche, sondern gelebte Fürsorge für sich selbst – denn nur wer gut für sich sorgt, kann auch gut für andere da sein.
So unterstützen wir Sie:
- Begleitung z.B. zum Einkaufen, zum Arzt oder zum Friseur
- Betreuung und Freizeitgestaltung
- Gemeinsame Spaziergänge und Gespräche
Lernen wir uns kennen
Sie überlegen, ob unser Pflegeangebot das Richtige für Sie ist? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie individuell und unverbindlich.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bei der digitalen Beratung werden die Kosten für jede zweite Beratung übernommen. HerzBegleiter rechnet die Vergütung direkt mit der Pflegekasse oder dem Pflegebedürftigen ab.