Alltagsbegleitung

Betreuung und Entlastung im Pflegealltag.

Alltagsbegleitung steht allen zu, die einen Pflegegrad haben und zu Hause versorgt werden. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann bei der Pflegekasse eingefordert werden.Nutzen Sie die Entlastungsmöglichkeit und holen Sie sich für die alltäglichen Aufgaben Unterstützung. So können Sie sich ganz auf die Pflege Ihres Liebsten konzentrieren.

 

Die Betreuung zu Hause zielt darauf ab, Menschen zu unterstützen, damit sie so unabhängig wie möglich leben können. Es kann auch dazu beitragen, soziale Isolation zu reduzieren oder den Verlust eines Angehörigen zu bewältigen, um die eigene Lebensqualität zu verbessern. Die Art und Weise der Begleitung und Betreuung hängt von der individuellen Situation und den Bedürfnissen der Person ab, die wir unterstützen dürfen.

Grundsätzlich kann jeder die Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen. Auch Sie als Angehöriger können diesen für Ihren pflegebedürftigen Verwandten anfordern. Sollen die Kosten für diese Hilfe von der Pflegekasse übernommen werden, muss ein Pflegegrad vorliegen. Andernfalls müssen die Kosten selbst übernommen werden.

 

Es liegt noch kein Pflegegrad vor, Hilfe und Entlastung wird aber dringend benötigt? Gern sprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit durch, einen entsprechenden Pflegegrad zu beantragen.

Die Pflegekasse gewährt allen pflegebedürftigen Personen, unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad, einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von 125,- Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag dient dazu, Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren und dadurch Sie als Pflegepersonen zu entlasten. Zu diesen Angeboten zählen auch die Leistungen von Alltagsbegleitern.

Die Aufgaben des Alltagsbegleiters werden mit Ihnen persönlich vereinbart. 

Entlastung finden Sie z.B. durch folgende Angebote:

 

– Begleitung bei Freizeitaktivitäten an der frischen Luft

– Gemeinsames Basteln, Kochen, Spielen, Singen und Malen

– Gespräche führen

– Gemeinsamer Besuch von Sportveranstaltungen oder kulturellen Veranstaltungen

– Begleitung beim Einkaufen, bei Behördengängen, Arztbesuchen oder Spaziergängen

– Gartenpflege

– Anschluss von technischen Hilfen im Haus (z. B. Hausnotruf)

– Versorgung von Haustieren, z. B. Gassi gehen mit dem Hund

Die Verhinderungspflege soll eine gesunde Pflege garantieren, auch wenn Sie als Pflegepersonen verhindert sind. Gegenüber der Pflegekasse müssen Sie keinen konkreten Grund für die Verhinderung angeben. Es ist auch kein Nachweis nötig, dass Sie tatsächlich verhindert sind. Die Verhinderungspflege können Sie für bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch nehmen – auch wenn keine Termine oder Verpflichtungen vorliegen. Die Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu, die mindestens seit sechs Monaten von privaten Pflegepersonen betreut wurden. Im Rahmen der Verhinderungspflege ist eine Kostenerstattung für Alltagsbegleiter bis 1.612 Euro pro Jahr möglich. 

So unterstützen wir Sie:

Unsere Standorte

Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.

Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen oder besitzen selbst einen Pflegegrad? Hier können Sie sich jederzeit die aktuelle Leistungsübersicht der Pflegeversicherung aufrufen und herunterladen.

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