Verhinderungspflege

Flexibilität und Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige.

Sie haben sich dazu entschieden, Ihren Angehörigen zu pflegen. Doch denken Sie daran: Auch Ihr Leben ist wichtig und geht weiter. Es werden immer wieder Situationen auftauchen, in denen Sie selbst Termine wahrnehmen wollen oder auch müssen. Und das ist vollkommen ok und richtig so. Auch eine Pause von der Pflege ist unumgänglich, um die eigenen Kräfte aufzutanken und somit auch langfristig für Ihren Angehörigen da zu sein. 

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, dass eine pflegebedürftige Person vorübergehend von einer anderen Person gepflegt wird, wenn die bisherige Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Die Vertretung kann für bis zu 42 Tage im Kalenderjahr tage-, wochen- oder auch stundenweise erfolgen.

Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge wird nur für Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 übernommen. Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Ersatzpflege beantragen.

Die pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt worden sein. 

Die Verhinderungspflege kann im Rahmen der ambulanten Pflege durchgeführt werden.

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612,- Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Das gilt, wenn professionelle Pflegekräfte oder Personen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, die Ersatzpflege leisten.

Über die Verhinderungspflege werden grundsätzlich alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege übernommen. z. B.

 

– Körperpflege

– Hilfestellungen beim Toilettengang

– Einkaufshilfe

– Unterstützung bei Mahlzeiten

– Haushaltshilfe

– Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten

Verhinderungshilfe muss bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten beantragt werden. Auch eine nachträgliche Beantragung ist möglich. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

So unterstützen wir Sie:

Unsere Standorte

Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.

Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen oder besitzen selbst einen Pflegegrad? Hier können Sie sich jederzeit die aktuelle Leistungsübersicht der Pflegeversicherung aufrufen und herunterladen.

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