Ambulante Pflege

Gepflegt zu Hause wohnen bleiben.

Sie können sich sicher sein: Kein Pflegeschlüssel oder Zeitfaktor sorgt bei unserer ambulanten Pflege für Hektik bei Ihnen zu Hause. Denn bei uns müssen Pflegeleistungen nicht nach Stoppuhr erledigt werden. Ihr Angehöriger kann weiterhin in seiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben und bekommt die benötigte Hilfe.

körperbezogene Pflege z. B. Waschen, Duschen, Toilettengang, Zubereiten von Mahlzeiten und die Hilfe beim Verzehr, Förderung der Bewegungsfähigkeit

pflegerische Betreuung z. B. Hilfe bei der Gestaltung des Alltags oder auch beim Pflegen sozialer Kontakte

häusliche Krankenpflege z. B. Behandlungspflege, Wundversorgung, Richten der Medikamente, Verabreichen von Medikamenten

Hilfe bei der Haushaltsführung z. B. Kochen oder Reinigen der Wohnung, Beziehen von Betten, Aufräumen oder Einkaufen

Sie können Zeitkontingente in Anspruch nehmen. Dabei wird nur die Zeit berechnet, die wir für die jeweilige Pflegeleistung aufwenden. Welche Leistungen wir innerhalb eines Zeitkontingents erbringen, können Sie selbst entscheiden.

Sie haben Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von Ihnen gewünschten Leistungsangebots. Natürlich informieren wir Sie nach jeder wesentlichen Veränderung über die voraussichtlichen Kosten Ihrer konkret beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme. Denn wir möchten unsere Leistungen transparent und nachvollziehbar darlegen.

 

Sie haben den Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht oder nicht voll ausgeschöpft? Unsere Pflegeberater beraten Sie gerne, inwiefern Sie den nicht verbrauchten Betrag für eine zusätzliche Unterstützung im Alltag nutzen können.

Ihre Krankenkasse übernimmt alle pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugeordnet werden. Voraussetzung: Die pflegerischen Maßnahmen werden durch den Hausarzt verordnet.

Der Großteil der Pflegeleistungen wird von der Pflegekasse übernommen. Dies beinhaltet die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld und die Pflegehilfsmittel. Bedenken Sie: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Leistungen nicht immer voll ab. Über die rechtzeitige Absicherung in Form einer Pflegezusatzversicherung beraten wir Sie gerne gemeinsam mit unserem Partner der ERGO Direktversicherung.

Diese Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Dies sichert die Qualität der häuslichen Pflege. Außerdem können wir durch das Gespräch hilfreiche Tipps und individuelle Hilfestellungen direkt an Sie weitergeben. Sollten Sie die regelmäßige Beratung versäumen, kann Ihnen eine Kürzung oder im Wiederholungsfall sogar ein Entzug des Pflegegeldes drohen. Aber keine Sorge – wir achten für Sie auf die geltenden Fristen.

 

Die Pflegeberatung nach § 37.3 findet in festen Intervallen statt:

– 1 x halbjährlich für Pflegegrad 2 und 3

– 1 x vierteljährlich für Pflegegrad 4 und 5

Pflegebedürftige dürfen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld – die Überweisung erfolgt direkt an den Pflegebedürftigen. Dieser kann über die finanziellen Mittel frei verfügen. In den meisten Fällen wird das Pflegegeld als Anerkennung an die pflegende Person weitergegeben.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, als Pflegesachleistungen, die Kosten für den Pflegedienst. Dies gilt für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebeen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad.

Von Kombinationspflege spricht man, wenn für die häusliche Pflege ein anteiliges Pflegegeld bezogen UND ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2. 

Wir erklären Ihnen gern, welche Gründe es für die Kombinationsleistung gibt, wie sich diese berechnen lässt und wie Sie diese beantragen können.

So unterstützen wir Sie:

Unsere Standorte

Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.

Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen oder besitzen selbst einen Pflegegrad? Hier können Sie sich jederzeit die aktuelle Leistungsübersicht der Pflegeversicherung aufrufen und herunterladen.

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