Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: November 2022

Geltungsbereich

Die HerzBegleiter Holding GmbH (im folgenden HerzBegleiter genannt), Zentrale: Am Alten Vorhafen 8, 27568 Bremerhaven, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 203125, hält Beteiligungen an anderen Gesellschaften der HerzBegleiter Gruppe und beteiligt sich an anderen Unternehmen.  

Die Herzbegleiter Digital Care GmbH ist Trägerin von Ambulanten Pflegediensten, Beratungsstellen und vergleichbaren Untermehmungen der Pflege. Sie bringt desweiteren Digitale Pflegeanwendungen (DIPA) in Vekehr.

Die HerzBegleiter GmbH & Co.KG veranstaltet Seminare, Vorträge, Kurse, Mentorings, Coachings, Consultings und andere online/offline Events (nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“ bzw. einzeln „Veranstaltung“).  

HerzBegleiter GmbH & Co. KG ist Herstellerin/Eigentümerin eines Medizinproduktes, entwickelt digitale Software-Pflege-Produkte und- Dienstleistungen und stellt die diese für Kunden bereit.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen HerzBegleiter und dem Kunden. Teil A gilt für alle von diesen AGB erfassten Verträgen. Teil B enthält besondere Bestimmungen für Verträge über Pflegeleistungen und pflegeverbundenen Dienstleistungen. Teil C enthält besondere Bestimmungen für Verträge über den Bezug von Digital-Services.

Teil A

Gemeinsame/Allgemeine Bestimmungen

Widerrufsrecht für Verbraucher: Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufserklärung
Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die HerzBegleiter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet, und zwar an eine der folgenden Adressen:

HerzBegleiter Digital Care GmbH
Pflegedienst Hamburg

Tempowerkring 1 A

21079 Hamburg

 

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat die HerzBegleiter ihm alle Zahlungen, die HerzBegleiter von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei der HerzBegleiter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die HerzBegleiter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, die HerzBegleiter und der Kunde haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die HerzBegleiter dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Rücktritt

Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die HerzBegleiter erst nach Vertragsschluss bekannt wird und die den Anspruch von der HerzBegleiter auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt die HerzBegleiter zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Die HerzBegleiter ist dann auch berechtigt, für weitere geschuldete Leistungen Vorkasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unternehmern ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Gesetzliche Bestimmungen zur Beendigung von Verträgen bleiben unberührt.

Haftung

In den folgenden Fällen ist die Haftung von der HerzBegleiter auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei der Durchführung von Verträgen dieser Art entstehen, beschränkt: im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, sowie im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von sonstigen Pflichten, außer es liegt grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der HerzBegleiter vor.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der HerzBegleiter, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von der HerzBegleiter für alle Schäden außerdem je Schadensereignis auf die Summe des Teilnahmeentgelts beschränkt.

Die HerzBegleiter haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen bzw. des Content.

Sämtliche genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Geistiges Eigentum

Sämtliche Hand-Outs, Folien, Präsentationen und weitere Dokumente, die der Kunde bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhält („Veranstaltungsunterlagen“), sowie Content sind urheberrechtlich und ggf. durch weitere Schutzrechte (Marke, Patent, Design u.a.) geschützt. Die HerzBegleiter räumt dem Kunden bzw. dem Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den geschützten Inhalten für den persönlichen Gebrauch ein. Es ist insbesondere nicht gestattet, Veranstaltungsunterlagen bzw. Content – auch auszugsweise – zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen oder öffentlich wiederzugeben, etwa durch öffentliche Zugänglichmachung („Einstellen ins Internet“).

Änderungen dieser AGB 

Die HerzBegleiter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach Treu und Glauben zumutbar sind. in geeigneter Form auf die Änderungen hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb dieser Frist und (a) nimmt er bzw. der Teilnehmer an der Veranstaltung teil bzw. (b) bezieht er weiterhin Content oder Digitale Anwendungen, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs behält sich HerzBegleiter ausdrücklich seine Kündigungsrechte vor. HerzBegleiter wird den Kunden noch einmal gesondert auf sein Widerspruchsrecht, die Frist zu dessen Ausübung und die Rechtsfolgen von Schweigen und Widerspruch hinweisen.

Datenschutz

Die HerzBegleiter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und ggf. des Teilnehmers in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.herzbegleiter.de/datenschutz abgerufen werden können.

Allgemeine Bestimmungen

Soweit nicht anders bestimmt, bedürfen Erklärungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform. Auch ein Verzicht auf die Schriftform muss schriftlich erfolgen.

Für Erklärungen gegenüber der HerzBegleiter in Textform muss der Kunde die in den Buchungsunterlagen genannte E-Mail-Adresse verwenden.

Die vorliegenden AGB sowie die zwischen der HerzBegleiter und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Convention on the International Sale of Goods – CISG) ist ausgeschlossen.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform findet sich hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die HerzBegleiter ist weder bereit noch verpflichtet dazu, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB, auch betreffend Wirksamkeit, Kündigung und Beendigung, ist – wenn der Kunde Unternehmer/in ist- das für den Firmensitz zuständige Amtsgericht.21

Teil B

Leistungen / Verträge Pflegedienst, Beratungsstelle und Vergleichbare

 

 

Buchung und Vertragsschluss

Der Kunde kann die Teilnahme an einer Veranstaltung für sich selbst oder für Dritte buchen. 

Wenn der Kunde die Teilnahme für Dritte bucht, kommt der Vertrag zwischen ihm und die HerzBegleiter zustande. Dieser Vertrag ist weder ein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB noch ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. 

Die HerzBegleiter stellt dem Kunden vor Buchung detaillierte Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist, zur Verfügung (alle diese Informationen nachfolgend „Buchungsunterlagen“). Soweit die Buchungsunterlagen keine Bestimmung enthalten, gelten die vorliegenden AGB. Soweit Bestimmungen in den Buchungsunterlagen, von denen der vorliegenden AGB abweichen, gelten erstere. 

 

Der Vertrag zwischen der HerzBegleiter und dem Kunden über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt dadurch zustande, dass die HerzBegleiter die Buchung des Kunden in Text- oder Schriftform bestätigt. 

 

HerzBegleiter setzt für alle Veranstaltungen eine Teilnehmerzahl fest. Liegen der HerzBegleiter mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet die HerzBegleiter nach billigem Ermessen über die Teilnahme. 

 

Leistungen

Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung („Teilnahmeentgelt“) umfasst, wenn nicht im Einzelfall anders angegeben, lediglich die persönliche Teilnahme des Kunden bzw. von Dritten, deren Teilnahme der Kunde gebucht hat. 

 

Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang. 

 

Preise und Bezahlung

Die Höhe des Teilnahmeentgelts ergibt sich aus den Buchungsunterlagen. 

Wenn nicht anders vereinbart, stellt HerzBegleiter dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss das Teilnahmeentgelt in Rechnung. Mit Zugang der Rechnung ist das Teilnahmeentgelt fällig und sofort ohne Abzüge auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu überweisen.

 

Sämtliche vereinbarten Entgelte verstehen sich netto. Ggf. anfallende Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist zusammen mit dem jeweiligen Entgelt zu entrichten. 

 

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer Zahlungsforderung von HerzBegleiter sowie zur Zurückbehaltung von Zahlungen an HerzBegleiter nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der HerzBegleiter nicht bestritten oder anerkannt wird. 

 

Stornierungen des Kunden

Bei Stornierungen des Kunden, die bis zu einem Monat vor dem Veranstaltungstermin bei HerzBegleiter eingehen, stellt die HerzBegleiter dem Kunden einen Betrag in Höhe von 50% des Teilnahmeentgelts als Stornoentgelt in Rechnung. Bei Stornierungen des Kunden, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, oder bei Nichterscheinen stellt die HerzBegleiter einen Betrag in Höhe von 100 % des Teilnahmeentgelts als Stornoentgelt in Rechnung. Dem Kunden ist jeweils der Nachweis gestattet, dass HerzBegleiter kein Schaden entstanden ist, was das Stornoentgelt nicht mindert.

Die HerzBegleiter ermöglicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und nach billigem Ermessen die Teilnahme von Ersatzteilnehmern, ohne zusätzliche Entgelte in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss HerzBegleiter einen etwaigen Ersatzteilnehmer unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor der Veranstaltung, in Textform benennen. HerzBegleiter wird den Kunden unverzüglich, spätestens aber am 4. Tag vor der Veranstaltung, darüber informieren, ob der benannte Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht. 

 

Die Buchung von Veranstaltungen, Einzelcoachings und Projektberatungen mit einer mehr als einmaligen Beratung/Schulung kann der Kunde nicht stornieren. Er bzw. ein von ihm gebuchter Teilnehmer kann aber, wenn er bzw. dieser Teilnehmer an einer einzelnen Veranstaltung nicht teilnehmen will, die gleiche Veranstaltung zu einem alternativen Termin besuchen („Alternativtermin“), wenn HerzBegleiter den Kunden bzw. den Teilnehmer dazu zulässt. Die Entscheidung darüber trifft HerzBegleiter nach billigem Ermessen. 

 

Der Kunde muss seine bzw. die Absicht des Teilnehmers, zum Alternativtermin teilzunehmen, unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor dem Alternativtermin, in Textform mitteilen. HerzBegleiter wird den Kunden daraufhin unverzüglich, spätestens aber am 4. Tag vor dem Alternativtermin, darüber informieren, ob er bzw. der Teilnehmer am Alternativtermin teilnehmen darf oder nicht.   

 

Änderungen und Ausfall von Veranstaltungen

HerzBegleiter behält sich vor, die Veranstaltung im für den Kunden zumutbaren Rahmen zu ändern, insbesondere angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen oder den Veranstaltungsort zu verlegen. 

 

HerzBegleiter behält sich vor, die Veranstaltung aus triftigen Gründen abzusagen, z.B. wegen Verhinderung eines Referenten, Störungen am Veranstaltungsort, Schließung des Veranstaltungslokals, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen oder höherer Gewalt.  

HerzBegleiter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über eine Absage und Änderungen der Veranstaltung, insbesondere einen Wechsel des Referenten, zu informieren. 

 

Zumutbare Änderungen der Veranstaltung berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. 

Bei Absage einer Veranstaltung erstattet HerzBegleiter das bezahlte Teilnahmeentgelt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere erstattet HerzBegleiter eventuelle Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nicht, die der Kunde bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bei weiteren Dienstleistern (z.B. Hotels, Reiseveranstalter) gebucht hat.

 

Persönlichkeitsrechte

Der Kunde bzw. der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass die HerzBegleiter während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm erstellen und diese auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten unbeschränkt und unentgeltlich verwerten darf. Die Einwilligung ist räumlich und zeitlich nicht beschränkt.

 

Ausübung des Widerrufsrechts für Verbraucher bei Veranstaltungen

Bucht der Kunde kurzfristig eine Veranstaltung, die innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, so verlangt er damit, dass HerzBegleiter während der Widerrufsfrist beginnt, die Dienstleistungen zu erbringen. Widerruft der Kunde den Vertrag in diesem Fall, hat er HerzBegleiter einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist ein Betrag, der dem Anteil der Dienstleistungen entspricht, die HerzBegleiter bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung bereits erbracht hat, wobei der Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu berücksichtigen ist.

Teil C

Bezug von Digital-Produkten

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser AGB sind Verträge über Leistungen im Bereich der DIGA, DIPA oder sonstiger digitaler Pflegeanwendungen. Dem Angebot zum Vertragsschluss geht eine umfassende Beratung (durch ein tatsächliches Treffen, Schriftverkehr, Fernmeldekorrespondenz oder E-Mail) zwischen HerzBegleiter und dem Kunden voraus. Die Angebote von HerzBegleiter sind freibleibend und für zwei Wochen verbindlich. Die Bestellung des Digital-Produkts durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist HerzBegleiter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

Ein Vertrag zwischen HerzBegleiter und dem Kunden kommt erst durch postalische, fernschriftliche oder per E-Mail im signierten PDF-Format übermittelte Auftragsbestätigung oder durch den direkten Online-Kauf des Kunden bei HerzBegleiter zustande.

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich HerzBegleiter die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für derartige schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte durch den Kunden bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens HerzBegleiter.

Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen im Bereich Digital

Sofern sich die Aufgabenstellung von HerzBegleiter noch nicht aus dem zugrundeliegenden Vertrag ergibt, konkretisiert HerzBegleiter sie mit Unterstützung des Kunden und erstellt eine Spezifikation darüber (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft ist die verbindliche Vorgabe für die weitere Entwicklung der angeforderten Digital-Produkte. Wünscht der Kunde im Verlauf der Umsetzung durch HerzBegleiter Änderungen, so kann das Pflichtenheft in Abstimmung zwischen HerzBegleiter und dem Kunden modifiziert werden. Ist es für HerzBegleiter offensichtlich, dass die Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbarem Aufwand nicht auszuführen ist, setzt er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis. Infolgedessen entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen.

Ändert der Kunde seinen Auftrag im Ganzen oder in Teilen, so ist HerzBegleiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin entstandene Kosten sind vom Kunden zu begleichen.

Beeinträchtigt ein Änderungswunsch des Kunden die Ausführung der Aufgabenstellung durch HerzBegleiter durch einen erhöhten Arbeitsaufwand oder wirkt sich der Änderungswunsch auf die Vertragsbedingungen aus, so kann HerzBegleiter eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und der Lieferterminierung, verlangen.

Einen Anspruch auf Terminverschiebung hat HerzBegleiter auch dann, wenn eine Ursache die Termineinhaltung beeinträchtigt, die er nicht zu vertreten hat.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags um mehr als zwei Wochen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann HerzBegleiter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von HerzBegleiter, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Verträge über Digital-Podukte (nachfolgend auch: Werkleistungen) sind Urheberwerkverträge, die dem Kunden die für den jeweiligen Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Softwareprodukten einräumen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird nur das einfache, unkündbare Nutzungsrecht an den Softwareprodukten auf den Kunden übertragen. Abweichungen hiervon bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch HerzBegleiter.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. Der Kunde darf die gelieferten Digital-Produkte vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Nutzung des Digital-Produktes notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf die Festplatte sowie das Laden in den Arbeitsspeicher der Hardware des Kunden.

Der Kunde darf nach Erhalt des Digital-Produktes eine Sicherungskopie anfertigen.
Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern der Kunde die eingesetzte Hardware wechseln möchte, so ist er verpflichtet, die Digital-Produkte auf der zuvor benutzten Hardware zu entfernen. Eine gleichzeitige Nutzung der Digital-Produkte auf mehreren eigenständigen Hardwaresystemen ist unzulässig.
Wünscht der Kunde eine zeitgleiche Nutzung auf mehreren Hardwaresystemen, so kann er durch ein vorher zu vereinbarendes Entgelt zusätzliche Nutzungslizenzen für die jeweilige Digital-Produkte von HerzBegleiter. erwerben.
Die Vervielfältigung des mitgelieferten Tutorials ist nicht gestattet. Ist das Benutzerhandbuch in digitaler Form übergeben worden, so darf der Kunde davon eine Sicherungskopie anfertigen Der Kunde ist berechtigt, die Digital-Produkte einschließlich des Tutorials an Dritte weiterzugeben, soweit sich der Dritte mit den geltenden Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Überlässt der Kunde die Software einem Dritten (Leihe, Miete), so ist er in dieser Zeit nicht berechtigt, die Software zu nutzen. Überträgt der Kunde einem Dritten das Eigentum an der Software, so ist er verpflichtet, sämtliche Sicherungskopien und den originalen Datenträger samt Tutorial zu übereignen. Ferner ist er in diesem Fall verpflichtet, die Installation auf seiner Hardware zu entfernen.
Das Recht der Weitergabe der Software an Dritte ist ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die vorliegenden Vertragsbedingungen oder die Urheberrechte von HerzBegleiter verletzen.
Jedwedes Digital-Produkt von HerzBegleiter ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Entwürfe und Vorschläge des Kunden oder seine Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software durch Dritte durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Originaldatenträger und Sicherungskopien sind an einem gegen unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.
Der Kunde hat sämtliche Änderung an der Software zu unterlassen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Code Formen zu unterlassen.
Dem Kunden ist es untersagt, Merkmale, die der Kenntlichmachung der Urheberschaft von HerzBegleiter oder der Verhinderung von missbräuchlicher Nutzung oder Vervielfältigung dienen, zu entfernen.
Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, HerzBegleiter über eventuelle Störungen am Digital-Produkt unverzüglich zu unterrichten.
Vor Durchführung von Wartung und Pflege der Hard- und / oder Software des Kunden ist der Kunde verpflichtet, täglich, zumindest aber unmittelbar vor Beginn dieser Maßnahmen eine Datensicherung durchzuführen, um Datenverlust zu vermeiden.

Lieferung

Nach Maßgabe des Vertrages über die Werkleistung verpflichtet sich HerzBegleiter, die Werkleistung bis zu dem dort bezeichneten Termin zu erbringen. Lieferung im Sinne dieser AGB ist die Übersendung der Werkleistungen an den Kunden durch ein Transportunternehmen, per Post, die elektronische Übermittlung via E-Mail oder die Bereitstellung der erstellten Webseite auf dem jeweiligen Server des Kunden in der vereinbarten Form (CD-ROM, DVD-ROM, Datenträger anderer Art, ZIP/RAR-Archiv etc.).
Sofern Lieferfristen aus Gründen, die HerzBegleiter nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, informiert HerzBegleiter den Kunden unverzüglich über diesen Sachverhalt und teilt ihm gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht erbringbar, ist HerzBegleiter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist in diesem Fall zu erstatten.
Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung von Verträgen bei Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.
Der Eintritt des Lieferverzuges seitens HerzBegleiter ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

Abnahme

Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit des Digital-Produktes samt Tutorial auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Annahme in einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Digital-Produktes schriftlich zu erklären.
Die Software gilt auch dann abgenommen, soweit der Kunde nach Ablauf der Prüffrist und weiteren zwei Wochen keine die Funktionalität des Digital-Produktes betreffenden Mängel geltend macht.
Bei nur geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dann geringfügig, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

Vergütung

Die von HerzBegleiter genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch für zwei Wochen nach Abgabe des Angebotes. Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

Eigentumsvorbehalt der Digital-Produkte

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Digital-Produkte im Eigentum von HerzBegleiter.

Gewährleistung

Digitale-Produkte werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung bereitgestellt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der HerzBegleiter beruhen.

Beschwerdemechanismus

Du erklärst dich damit einverstanden, anerkennende Worte, Fragen, Bedenken, Beschwerden, Kritik und Meinungsverschiedenheiten über die Schulung, Produkte oder Dienstleistungen von der HerzBegleiter per Ticket an ticket.herzbegleiter.de. Da wir diesen Kommunikationskanal für Sie eingerichtet haben, behalten wir uns das Recht vor, auf anderen Kommunikationskanälen nicht zu antworten.

Vielen Dank!

Beschwerdestelle

Bezug von Digital-Services/Tele-Pflegeberatung

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser AGB sind Verträge über Leistungen im Bereich der DIGA, DIPA oder sonstiger digitaler Pflegeanwendungen. Dem Angebot zum Vertragsschluss geht eine umfassende Beratung (durch ein tatsächliches Treffen, Schriftverkehr, Fernmeldekorrespondenz oder E-Mail) zwischen HerzBegleiter und dem Kunden voraus. Die Angebote von HerzBegleiter sind freibleibend und für zwei Wochen verbindlich. Die Bestellung des Digital-Produkts durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist HerzBegleiter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

Ein Vertrag zwischen HerzBegleiter und dem Kunden kommt erst durch postalische, fernschriftliche oder per E-Mail im signierten PDF-Format übermittelte Auftragsbestätigung oder durch den direkten Online-Kauf des Kunden bei HerzBegleiter zustande.

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich HerzBegleiter die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für derartige schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte durch den Kunden bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens HerzBegleiter.

Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen im Bereich Digital

Sofern sich die Aufgabenstellung von HerzBegleiter noch nicht aus dem zugrundeliegenden Vertrag ergibt, konkretisiert HerzBegleiter sie mit Unterstützung des Kunden und erstellt eine Spezifikation darüber (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft ist die verbindliche Vorgabe für die weitere Entwicklung der angeforderten Digital-Produkte. Wünscht der Kunde im Verlauf der Umsetzung durch HerzBegleiter Änderungen, so kann das Pflichtenheft in Abstimmung zwischen HerzBegleiter und dem Kunden modifiziert werden. Ist es für HerzBegleiter offensichtlich, dass die Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbarem Aufwand nicht auszuführen ist, setzt er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis. Infolgedessen entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen.

Ändert der Kunde seinen Auftrag im Ganzen oder in Teilen, so ist HerzBegleiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin entstandene Kosten sind vom Kunden zu begleichen.

Beeinträchtigt ein Änderungswunsch des Kunden die Ausführung der Aufgabenstellung durch HerzBegleiter durch einen erhöhten Arbeitsaufwand oder wirkt sich der Änderungswunsch auf die Vertragsbedingungen aus, so kann HerzBegleiter eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und der Lieferterminierung, verlangen.

Einen Anspruch auf Terminverschiebung hat HerzBegleiter auch dann, wenn eine Ursache die Termineinhaltung beeinträchtigt, die er nicht zu vertreten hat.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags um mehr als zwei Wochen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann HerzBegleiter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von HerzBegleiter, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Verträge über Digital-Podukte (nachfolgend auch: Werkleistungen) sind Urheberwerkverträge, die dem Kunden die für den jeweiligen Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Softwareprodukten einräumen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird nur das einfache, unkündbare Nutzungsrecht an den Softwareprodukten auf den Kunden übertragen. Abweichungen hiervon bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch HerzBegleiter.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. Der Kunde darf die gelieferten Digital-Produkte vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Nutzung des Digital-Produktes notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf die Festplatte sowie das Laden in den Arbeitsspeicher der Hardware des Kunden.

Der Kunde darf nach Erhalt des Digital-Produktes eine Sicherungskopie anfertigen.
Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern der Kunde die eingesetzte Hardware wechseln möchte, so ist er verpflichtet, die Digital-Produkte auf der zuvor benutzten Hardware zu entfernen. Eine gleichzeitige Nutzung der Digital-Produkte auf mehreren eigenständigen Hardwaresystemen ist unzulässig.
Wünscht der Kunde eine zeitgleiche Nutzung auf mehreren Hardwaresystemen, so kann er durch ein vorher zu vereinbarendes Entgelt zusätzliche Nutzungslizenzen für die jeweilige Digital-Produkte von HerzBegleiter. erwerben.
Die Vervielfältigung des mitgelieferten Tutorials ist nicht gestattet. Ist das Benutzerhandbuch in digitaler Form übergeben worden, so darf der Kunde davon eine Sicherungskopie anfertigen Der Kunde ist berechtigt, die Digital-Produkte einschließlich des Tutorials an Dritte weiterzugeben, soweit sich der Dritte mit den geltenden Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Überlässt der Kunde die Software einem Dritten (Leihe, Miete), so ist er in dieser Zeit nicht berechtigt, die Software zu nutzen. Überträgt der Kunde einem Dritten das Eigentum an der Software, so ist er verpflichtet, sämtliche Sicherungskopien und den originalen Datenträger samt Tutorial zu übereignen. Ferner ist er in diesem Fall verpflichtet, die Installation auf seiner Hardware zu entfernen.
Das Recht der Weitergabe der Software an Dritte ist ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die vorliegenden Vertragsbedingungen oder die Urheberrechte von HerzBegleiter verletzen.
Jedwedes Digital-Produkt von HerzBegleiter ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Entwürfe und Vorschläge des Kunden oder seine Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software durch Dritte durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Originaldatenträger und Sicherungskopien sind an einem gegen unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.
Der Kunde hat sämtliche Änderung an der Software zu unterlassen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Code Formen zu unterlassen.
Dem Kunden ist es untersagt, Merkmale, die der Kenntlichmachung der Urheberschaft von HerzBegleiter oder der Verhinderung von missbräuchlicher Nutzung oder Vervielfältigung dienen, zu entfernen.
Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, HerzBegleiter über eventuelle Störungen am Digital-Produkt unverzüglich zu unterrichten.
Vor Durchführung von Wartung und Pflege der Hard- und / oder Software des Kunden ist der Kunde verpflichtet, täglich, zumindest aber unmittelbar vor Beginn dieser Maßnahmen eine Datensicherung durchzuführen, um Datenverlust zu vermeiden.

Lieferung

Nach Maßgabe des Vertrages über die Werkleistung verpflichtet sich HerzBegleiter, die Werkleistung bis zu dem dort bezeichneten Termin zu erbringen. Lieferung im Sinne dieser AGB ist die Übersendung der Werkleistungen an den Kunden durch ein Transportunternehmen, per Post, die elektronische Übermittlung via E-Mail oder die Bereitstellung der erstellten Webseite auf dem jeweiligen Server des Kunden in der vereinbarten Form (CD-ROM, DVD-ROM, Datenträger anderer Art, ZIP/RAR-Archiv etc.).
Sofern Lieferfristen aus Gründen, die HerzBegleiter nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, informiert HerzBegleiter den Kunden unverzüglich über diesen Sachverhalt und teilt ihm gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht erbringbar, ist HerzBegleiter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist in diesem Fall zu erstatten.
Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung von Verträgen bei Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.
Der Eintritt des Lieferverzuges seitens HerzBegleiter ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

Abnahme

Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit des Digital-Produktes samt Tutorial auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Annahme in einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Digital-Produktes schriftlich zu erklären.
Die Software gilt auch dann abgenommen, soweit der Kunde nach Ablauf der Prüffrist und weiteren zwei Wochen keine die Funktionalität des Digital-Produktes betreffenden Mängel geltend macht.
Bei nur geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dann geringfügig, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

Vergütung

Die von HerzBegleiter genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch für zwei Wochen nach Abgabe des Angebotes. Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind, sofern diese anfällt.

HerzBegleiter Digital Care GmbH hat laut gültiger Vergütungsvereinbarung für die Leistung Pflegeberatung nach § 7 Abs.3 SGB XI folgenden Preis: 64,00 € (gesetzlich Versicherte).
Stornierung
Wir stellen für den Fall, dass Beratungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt werden, den üblichen Satz Ihrer Pflegekasse für Ihre aktive Pflegeberatung in Rechnung.
Wir möchten Ihnen die Rechtsgrundlage der Ausfallrechnung hier näher erläutern.
Wenn Sie mit HerzBegleiter einen Beratungstermin vereinbaren, kommt ein Dienstvertrag gemäß den §§ 611 ff BGB zwischen der Pflegedienst HerzBegleiter Digital Care und dem betreffenden Kunden zustande.
Mit dem Vereinbaren eines konkreten Termins unsererseits werden Ihre Beratungsanfrage und das Angebot schlüssig angenommen, und der Dienstvertrag ist geschlossen. Eine Schriftform ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
Auf der Grundlage dieses Vertrages sind wir verpflichtet, die für die Beratung erforderlichen Pflegeberater*Innen sowie Materialien, Technik und Beratungszeit zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Beratung.
Sie sind vertraglich berechtigt, die Beratung von uns einzufordern, und verpflichtet den Vergütungsanspruch zu bezahlen. Bei Versicherten aller gesetzlichen und privaten Pflegekassen gilt der Vergütungsanspruch durch den Versicherer grundsätzlich als erstattungsfähig.
Nehmen Sie – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Termin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Ratsuchenden / Kunden.
Wir werden dann – bezogen auf den versäumten Beratungstermin – von unserer Pflicht zur Beratung befreit und behalten unseren Vergütungsanspruch gemäß §615 S.1 BGB: “Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.”
Der Hintergrund des Gesetzes ist, dass HerzBegleiter im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist.
Er stellt Personal, Räumlichkeiten,Technik und Beratungszeit zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. HerzBegleiter soll deshalb ihren Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Ratsuchenden / Kunden liegen.
Der Vergütungsanspruch von HerzBegleiter bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob ein Ratsuchender / Kunde schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zugrunde lag.

Darüber hinaus sehen wir von unserem Vergütungsanspruch generell dann ab, wenn der Behandlungstermin werktags 24 Std. vorher, nach Wochenenden und Feiertagen zur entsprechenden Uhrzeit am vorhergehenden Werktag abgesagt wurde.

Eigentumsvorbehalt der Digital-Produkte

Die bereitsgestellten/gelieferten Digital-Produkte sind Eigentum von HerzBegleiter. Die Produkte werden im Rahmen von monatlichen/jährlichen/unbefristeten Nutzunsgverträgen gegen entgelt zur Verfügung gestellt.

Gewährleistung

Digitale-Produkte werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung bereitgestellt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von HerzBegleiter beruhen.

Beschwerdemechanismus

Du erklärst dich damit einverstanden, anerkennende Worte, Fragen, Bedenken, Beschwerden, Kritik und Meinungsverschiedenheiten über die Schulung, Produkte oder Dienstleistungen von der HerzBegleiter per Ticket an ticket.herzbegleiter.de. Da wir diesen Kommunikationskanal für Sie eingerichtet haben, behalten wir uns das Recht vor, auf anderen Kommunikationskanälen nicht zu antworten.

Vielen Dank!

Investieren auch Sie jetzt in zukunftsfähige Digitalisierungsmaßnahmen und profitieren Sie dabei von umfassender staatlicher Förderung von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 12.000 € durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Noch bis 2023 werden aus den Mitteln der Pflegeversicherung Digitalisierungsprojekte bezuschusst – Weiterbildungen zur besseren Gestaltung familienfreundlicher Dienst-, Schicht- und Tourenpläne sogar bis 50 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 7.500 €  bis zum 2024 gefördert.

Beschwerdestelle
Adresse

Geschäftsführung

Herzbegleiter Holding GmbH

HerzBegleiter Digital Care GmbH

HerzBegleiter GmbH & Co. KG
Zentrale: Am Alten Vorhafen 8
27568 Bremerhafen
service@herzbegleiter.de

Zuständige Aufsichtsbehörde Pflegedienst

 

 

Zuständige Aufsichtsbehörde Allgemein

Bezirksamt Altona – Fachamt Gesundheit-Wohn-Pflege-Aufsicht Bahrenfelder Straße 254-260 22765 Hamburg wohn-pflege-aufsicht@altona.hamburg.de

Finanzamt Wesermünde; Borriesstraße 50, 27570 Bremerhaven

Vielen Dank, dass du unsere Nutzungsbedingungen gelesen hast. Diese erlauben es uns, bei deiner Schulung weiterhin die höchsten Standards für professionelle Mentoren einzuhalten. Wir freuen uns, dich bei unserer nächsten Schulung begrüßen zu dürfen!

Alle Rechte vorbehalten 2024 HerzBegleiter Digital Care GmbH

Nach oben scrollen