Entlastung für alle Pflegeunternehmen bis zu 19.500 Euro für die Digitalisierungsförderung sichern!

Entlastung für alle Pflegeunternehmen bis zu 19.500 Euro für die Digitalisierungs-
förderung sichern!

Wir helfen Ihnen dabei, staatliche Förderungen für Ihre ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeeinrichtung zu beantragen.

Erfahrungen & Bewertungen zu HerzBegleiter

Investieren auch Sie jetzt in zukunftsfähige Digitalisierungsmaßnahmen und profitieren Sie dabei von umfassender staatlicher Förderung von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 12.000 € durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Noch bis 2023 werden aus den Mitteln der Pflegeversicherung Digitalisierungsprojekte bezuschusst – Weiterbildungen zur besseren Gestaltung familienfreundlicher Dienst-, Schicht- und Tourenpläne sogar bis 50 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 7.500 €  bis 2024 gefördert.

Wir helfen Ihnen dabei, die Inanspruchnahme in Ihrer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich einzuführen:

Einmalige Förderung bis 2023

bis zu 12.000 €

Jährliche Förderung bis 2024

bis zu 7.500 € jährlich

Einmalige Förderung

Umfassende Förderung von Digitalisierungsprojekten

Umfassende Förderung von Digitalisierungs-
projekten

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2019 unter anderem der § 8 Abs. 8 neu in das SGB XI eingefügt. Diese Regelung sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 € für digitale Anwendungen erhalten können.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Jede ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtung kann den einmaligen Zuschuss aus dem Förderprogramm beantragen. Die Förderung bezieht sich nicht auf den jeweiligen Rechtsträger. So können Pflegeunternehmen mit mehreren Einrichtungen (z.B. mehreren Pflegeheimen und/oder Pflegediensten und/oder teilstationären Pflegeeinrichtungen) für jede Einrichtung einen Zuschuss beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.

Um die 40 Prozent-Grenze voll auszuschöpfen, müssen daher zum Erhalt des maximalen Förderbetrages Investitionen in Höhe von insgesamt mindestens 30.000 Euro getätigt werden. Es bleibt dann bei einem Eigenanteil von 18.000 Euro, der von der Pflegeeinrichtung zu tragen ist. 

 

Dieser restliche Anteil von 60 Prozent kann grundsätzlich – soweit eine Finanzierungszuständigkeit der Pflegeversicherung gegeben ist – als Betriebs- bzw. Sachkosten in der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung und ansonsten im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen geltend gemacht werden. Dabei ist allerdings aufgrund des Prospektivitätsgrundsatzes in den §§ 85 Abs. 3 Satz 1 und § 89 Abs. 3 Satz 4 SGB XI darauf zu achten, dass einmalige Anschaffungskosten nur für die Zukunft geltend gemacht werden können, eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich.

Gefördert werden können Maßnahmen zur digitalen Anwendung in Bezug auf:

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Internes Qualitätsmanagement
  • Erhebung der Qualitätsindikatoren
  • Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Partnern
  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
  • Arbeitszeitmodelle / Dienst- und Tourenplanung

Jährliche Förderung

Förderung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Zwischen 2019 und 2024 stellt der Gesetzgeber jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung, um Maßnahmen zu fördern, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf beitragen. Dazu zählen auch Schulungen und Weiterbildungen zur Gestaltung familienfreundlicher Dienst-, Schicht-, und Tourenpläne. Sie können davon jährlich bis zu 7.500 € in Anspruch nehmen und dadurch Fortbildungskosten für die Personaleinsatzplanung reduzieren.

Der Zuschuss

Zwischen 2019 und 2024 stellt der Gesetzgeber jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung, um Maßnahmen zu fördern, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf beitragen. Dazu zählen auch Schulungen und Weiterbildungen zur Gestaltung familienfreundlicher Dienst-, Schicht-, und Tourenpläne. Sie können davon jährlich bis zu 7.500 € in Anspruch nehmen und dadurch Fortbildungskosten für Ihr Unternehmen reduzieren.

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Tel: (0471) 941 821 91

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