Pflegeberatung – auch für Familienangehörige

Ein Pflegefall in der Familie – was ist zu tun?

Die Pflege Ihres Familienangehörigen bedeutet ein Zurückstecken im Beruf – manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe. Diese anhaltende Belastung zwingt selbst den resistentesten Menschen früher oder später in die Knie, wenn er sich dabei selbst vergisst. Doch seien Sie sich sicher: Wir helfen Ihnen dabei, passende Pflege- und Betreuungsangebote zu finden und sich im Dschungel der Pflegeversicherungen zurechtzufinden. Unsere Pflegeberatung ist für alle offen und kostenlos.

Jedem Versicherten stehen kostenlose Beratungsleistungen zu, da sie von der Pflegekasse finanziert werden. Wird die Beratung zur Pflege von privaten Pflegeberatern durchgeführt, die nicht im Auftrag der Pflegekassen arbeiten, müssen die Kosten vom Leistungsempfänger selbst getragen werden.

Gemeinsam besprechen wir, wie Sie sich auf die MDK-Begutachtung vorbereiten können und welche Unterlagen Sie griffbereit haben sollten.

 

Wir erklären Ihnen die sechs Lebensbereiche, die überprüft werden, um später den Pflegegrad zu bestimmen.

– In der Begutachtung des MDK wird geklärt, inwiefern Pflegebedürftigkeit vorliegt.

– Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der finanziellen Unterstützung. 

– Der Gutachter erstellt ein Pflegegutachten, auf dessen Basis die Versicherung über einen Pflegegrad entscheidet.

– Sie sind nicht zufrieden mit dem Bescheid der Pflegekasse? Keine Sorge, wir legen gemeinsam Widerspruch ein.

– Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und zu weiteren sozialrechtlichen Fragen

– Unterstützung bei Antrags- und Widerspruchsverfahren

– Unterstützung bei der Auswahl des Pflegeangebots

– Unterstützung bei der Organisation der Pflege

Häufig reicht die gesetzliche Rente für das Leben im Alter nicht aus. Besonders schwierig wird es, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird. Bei Vorliegen eines Pflegegrads übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Wenn das Einkommen nicht reicht, können unter Umständen Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden.

 

Wir überprüfen, ob bei Ihrem Angehörigen die Voraussetzungen vorliegen, sich an einen der folgenden Kostenträger zu wenden:

– Private Pflegekassen (Leistungen nach SGB XI)

– Gesetzliche Krankenkassen (Leistungen nach SGB V)

– Sozialhilfeträger / Grundsicherung / Hilfe zur Pflege (Leistungen nach SGB XII)

– Berufsgenossenschaft (Leistungen nach SGB VII)

Wir erklären Ihnen die Unterschiede und gehen mit Ihnen die entsprechenden Formulare durch, um Sie und Ihren Angehörigen bestmöglich abzusichern.

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, müssen Sie als pflegender Angehöriger innerhalb kürzester Zeit viel organisieren. Dafür können Sie eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen. Sie dürfen bei einer akut aufgetretenen Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen bis zu zehn Tage von der Arbeit fern bleiben.

 

Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Angehörigen zu pflegen, können Sie eine sogenannte Pflegezeit nehmen und sich bis zu sechs Monate von Ihrer Arbeit freistellen lassen. In besonderen Fällen können Sie – über eine Familienpflegezeit – Ihre Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden reduzieren.

Pflege verschlingt ein Vermögen – Ihr Vermögen oder das Ihres Angehörigen. Die gesetzlichen Leistungen reichen in der Regel nicht aus, um die Kosten zu decken. Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt mit starken Hilfestellungen und kann zugleich die Finanzierungslücke schließen.

Die Pflegehilfsmittelbox enthält Produkte im Wert von 40,- Euro jeden Monat kostenfrei direkt nach Hause. Gern kümmern wir uns für Sie um die Antragsstellung bei Ihrer Pflegekasse.

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Es ist ratsam, die Krankenkasse/Pflegekasse möglichst schnell über den Pflegedienstwechsel zu informieren. Um einen Pflegedienst zu kündigen, sollten Sie zunächst die Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen prüfen, die im Pflegevertrag festgelegt sind.

In der Regel ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Wenn Sie eine Kündigung aussprechen möchten, sollten Sie dies schriftlich tun und das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben.

In dem Kündigungsschreiben sollten Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und die Vertragsnummer angeben und das Datum sowie Ihre Kündigungsabsicht klar und deutlich kommunizieren. Vergessen Sie nicht, die Kündigung zu unterschreiben.

Es kann auch sinnvoll sein, sich mit dem Pflegedienst in Verbindung zu setzen und das Gespräch zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Pflegegrad beantragen: Wie eine Pflegeberatung helfen kann.

Als pflegender Angehöriger oder Pflegebedürftiger haben Sie Anspruch auf finanzielle Entlastung und personelle Unterstützung. Gern kommen wir zu Ihnen nach Hause und sprechen mit Ihnen über Ihren individuellen Bedarf. Um Hilfe zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, prüfen wir die Voraussetzung und stellen für Sie den Antrag.

So unterstützen wir Sie:

Unsere Standorte

Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.

Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen oder besitzen selbst einen Pflegegrad? Hier können Sie sich jederzeit die aktuelle Leistungsübersicht der Pflegeversicherung aufrufen und herunterladen.

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